Messungen und Entsorgung

ABBRUCH UND ENTSORGUNG VON ASBESTHALTIGEN BAUSTOFFEN & MATERIALIEN

MESSUNGEN

Generell kann mit der Luftmessung nach VDI Norm 3492 geprüft werden, ob z.B. während laufenden Sanierungs- und Umbauarbeiten eine Belastung durch Asbestfasern und somit umgehender Handlungsbedarf besteht. Falls die Messung eine Belastung anzeigt, dann erstellen die Fachspezialisten der FRUNZ Schadstoffsanierung GmbH ein Sanierungskonzept.

Nach erfolgter Sanierung in der Zone wird mit der Freigabemessung überprüft, ob der gesetzliche Grenzwert von 1’000 lungengängigen Asbestfasern (LAF) pro m3 Luft unterschritten wird und die Sanierungszone somit abgebaut werden kann. Nach der erfolgten Freigabemessung können die Umbau- oder Abbrucharbeiten sorglos gestartet oder weitergeführt werden.

Entsorgung

Die Entsorgung von Abfällen mit schwachgebundenem Asbest gehört grundsätzlich in die Hände von Fachfirmen. Solche Abfälle gelten als Sonderabfälle. Wir treffen auch bei Entsorgungsarbeiten die notwendigen Schutzmassnahmen. Für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen sind die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)  und die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und allfällige kantonale Vorschriften zu beachten.